Der EuGH hat am 6. 9. 2017 im Verfahren der Europäischen Kommission gegen Intel die Entscheidung des EuG aufgehoben und die Rechtssache zur weiteren Prüfung an das Gericht zurückverwiesen. Der Kampf von Intel über die im Jahr 2009 verhängte Geldbuße von über 1 Mrd € geht somit nach fast 17 Jahren in die vierte Runde und der EuGH stellt gleichzeitig die Weichen im Kartellrecht neu. Im Europäischen Kartellrecht scheint es demnach keine per se missbräuchliche Rabattgestaltung zu geben, die Umstände des Einzelfalles sind stets zu berücksichtigen.