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Inventur in Baumarkt durch polnisches Unternehmen: keine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2018/603RdW 2018, 800 Heft 12 v. 20.12.2018

AÜG: § 4 Abs 2

Beauftragt eine österreichische Baumarktkette ein ausländisches Unternehmen (hier: ein Unternehmen mit Sitz in Polen) mit der Durchführung der jährlichen Inventur, so

Seite 800


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