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EuGH: Finanzmarkt - Ausnahme von Berufsgeheimnis in Strafverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/596RdW 2018, 788 Heft 12 v. 20.12.2018

RL 2004/39/EG : Art 54

Art 54 Abs 1 RL 2004/39/EG [über Märkte für Finanzinstrumente ...] stellt die Grundregel auf, dass das Berufsgeheimnis zu wahren ist; die Ausnahmen davon wer-

Seite 788


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