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EuGH: Entsendung von überlassenen Arbeitnehmern nach Österreich

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2018/569RdW 2018, 762 Heft 12 v. 20.12.2018

Im Zusammenhang mit der Entsendung von kroatischen bzw drittstaatsangehörigen Arbeitskräften durch ein italienisches Unternehmen zur Erfüllung eines Auftrags in Österreich (hier: Errichtung eines Drahtwalzwerks) hat der VwGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, mit dem er im Wesentlichen wissen will, ob Österreich eine Beschäftigungsbewilligung verlangen darf (VwGH Ra 2016/09/0082 bis 0087, RdW 2017/69). Die kroatischen Arbeitskräfte wurden von einer Gesellschaft mit Sitz in Kroatien und die drittstaatsangehörigen Arbeitskräfte von einer anderen italienischen Gesellschaft - alle Gesellschaften befanden sich innerhalb eines Konzerns - an das italienische Unternehmen überlassen.

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