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BMF: WiEReG - neuer Leitfaden

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2018/567RdW 2018, 761 Heft 12 v. 20.12.2018

Mit dem WiEReG, BGBl I 2017/136, wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Das Register dient der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, indem alle inländischen zuständigen Behörden, die Geldwäschemeldestelle und alle inländischen "Verpflichteten" iSd § 9 Abs 1 WiEReG darauf zugreifen können.

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