Es hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des (pflegebedürftigen) Steuerpflichtigen ab, ob seine Aufwendungen für "Essen auf Rädern" als außergewöhnlich iSd § 34 EStG 1988 anzuerkennen sind. Dabei kann zwischen den Kosten der Speisen (abzüglich Haushaltsersparnis) und den Kosten der Zustellung unterschieden werden. - VwGH 12. 9. 2018, Ra 2017/13/0040.