Eine Gemeinde bezog eine Subvention für die Sanierung eines Gebäudes, welches sie in die ihr gehörende GmbH ausgegliedert hatte. Der VwGH hatte zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Umstand, dass die Gemeinde das erhaltene Subventionsgeld als Gesellschafterin in ihre GmbH einlegt, Auswirkung auf die Höhe der angemessenen Miete für die Gebäudevermietung der GmbH an die Gemeinde (als Gesellschafterin) hat. - VwGH 27. 6. 2018, Ra 2017/15/0019.