ABGB: §§ 1295, 1299
Eine Stop-Loss-Vereinbarung ist ein (bedingter) Verkaufsauftrag (Konvertierungsauftrag), der nach Erreichen oder Unterschreiten eines Preislimits (Kurses) als unlimitierter Auftrag ins Auftragsbuch gestellt wird. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Konvertierungsauftrag zu einem Fixkurs von 1 € = 1,19 CHF, um das Risiko des Kl aus dem Fremdwährungskredit zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen.