Der dritte Teil der Standortbestimmung betreffend Datenschutz in Österreich nach dem 25. 5. 2018 ist den besonderen Mitteln gewidmet, die in der DSGVO zur Absicherung und Demonstration von Compliance mit der DSGVO vorgesehen sind:1
Der dritte Teil der Standortbestimmung betreffend Datenschutz in Österreich nach dem 25. 5. 2018 ist den besonderen Mitteln gewidmet, die in der DSGVO zur Absicherung und Demonstration von Compliance mit der DSGVO vorgesehen sind:1