Eine Provision, die ein Vermittlungsunternehmen beim Kauf eines Flugscheins von einem Fluggast erhält, ist als Bestandteil des Preises anzusehen, der dem Fluggast bei Annullierung des Flugs zu erstatten ist, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt. EuGH 12. 9. 2018, C-601/17 , Harms; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen.