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Arbeitszeit: Angeordnetes Lenken bei Dienstreisen?

ArbeitsrechtUniv.-Prof. Dr. Franz SchrankRdW 2017/459RdW 2017, 628 Heft 9 v. 27.9.2017

Während § 20b Abs 2 AZG für "passive" Dienstreisebewegungszeiten11Zu diesen gehört auch dienstlich nicht notwendiges, selbstbestimmtes Lenken eines Fahrzeugs trotz alternativ bestehender Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des bloßen Mitfahrens: Näheres bei Schrank, Arbeitszeitgesetze Kommentar3 § 20b AZG Rz 5. die Zeitgrenzen offenlässt,22Nach überzeugender hA jedoch nicht für sog unechte Reisebewegungszeiten. ermöglicht der neue 33Ergänzend eingefügt per 1. 1. 2016 in die Reisezeitbestimmung des § 20b AZG. § 20b Abs 6 bei Dienstreisen mit angeordnetem Lenken eines Fahrzeugs die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit durch solche Zeiten auf (nur) bis zu zwölf Stunden Gesamtarbeitszeit, unabhängig davon, ob sie vor, zwischen oder nach den üblichen Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers liegen oder auch nur alleinige Lenkzeiten sind. Angeordnetes Lenken wird in Abs 6, anders als die bloße Reisebewegung, ausdrücklich als Erbringung einer Arbeitsleistung bezeichnet.

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