Sowohl das LSD-BG als auch das AuslBG enthalten Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich. Der zugrunde liegende Entsendungsbegriff ist aber - trotz Verzahnung beider Gesetze - nicht einheitlich. Daraus ergeben sich etliche Fragen und nicht unbeträchtliche Komplikationen.