Nach Ansicht des dt BGH ist eine Klausel in Konto-AGB, die den Kunden beim Online-Banking zur Zahlung eines Zusatzentgelts von 10 Cent für jede ihm zugesendete SMS-TAN verpflichtet, gegenüber Verbrauchern gem § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, weil sie keine Ausnahme für Fälle vorsieht, in denen mit der TAN kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird, etwa weil der Kunde die TAN nicht vor Zeitablauf verwendet oder der Auftrag der Bank aufgrund technischer Fehler nicht zugeht. BGH 25. 7. 2017, XI ZR 260/15.