Es ist nicht möglich, ein Gebäude ohne den Boden, auf dem es errichtet ist, in eine GmbH (nach Art III UmgrStG) einzubringen, es sei denn, es liegt bis zum Abschluss des Einbringungsvertrages ein im Grundbuch eingetragenes Baurecht vor. - VwGH 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0034.