Österreich stellt Ausschüttungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen in der Regel ertragsteuerfrei. Bei Beteiligungen in Drittstaaten unter 10 % setzt die Befreiung in Österreich eine "umfassende Amtshilfe" voraus. Die jüngste Rechtsprechung des EuGH wirft ein neues Licht auf die Reichweite der Steuerfreistellung von Auslandsausschüttungen und die Missbrauchsabwehr nach § 10 Abs 4 und 5 KStG.