IO: § 1
UGB: §§ 17, 20, 22
Der Insolvenzverwalter ist grundsätzlich berechtigt, das Unternehmen (einer GmbH) samt Firma auch ohne Zustimmung des namensgebenden Gesellschafters zu veräußern.IO: § 1
UGB: §§ 17, 20, 22
Der Insolvenzverwalter ist grundsätzlich berechtigt, das Unternehmen (einer GmbH) samt Firma auch ohne Zustimmung des namensgebenden Gesellschafters zu veräußern.