AußStrG: § 62
UGB: § 146
Gegen die Bestimmung der Kosten von gem § 146 Abs 2 UGB gerichtlich bestellten Liquidatoren ist der Revisionsrekurs gem § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG unzulässig. Der Rechtsmittelausschluss des § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen zweiter Instanz, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet dazu in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig.