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Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der GmbH

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/347RdW 2017, 493 Heft 7 v. 17.7.2017

ABGB: §§ 896, 1302

GmbHG: § 25

Die Geschäftsführer sind der GmbH gegenüber verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden (§ 25 Abs 1 GmbHG). Die Haftung nach § 25 Abs 1 GmbHG ist eine Verschuldenshaftung. Eine Erfolgshaftung trifft den Geschäftsführer nach dieser Gesetzesstelle nicht, weil das Unternehmensrisiko die Gesellschaft trägt.

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