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Verjährung der anwaltlichen Ausfolgungspflicht

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang Kolmasch/Barbara TumaRdW 2017/280RdW 2017, 425 Heft 6 v. 20.6.2017

ABGB: §§ 1009, 1478 f, § 1486 Z 6

RAO: § 19

Der Anspruch des Mandanten gegen den Rechtsanwalt auf Ausfolgung eingelangter Geldbeträge (hier: einer Versicherungsleistung) verjährt nicht iSd § 1486 Z 6 ABGB nach drei Jahren, sondern erst nach 30 Jahren.

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