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Anlegerschaden: konkrete Alternativveranlagung - Beweislast

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2017/281RdW 2017, 425 Heft 6 v. 20.6.2017

ABGB: § 1295

Nach stRsp hat der Anleger grds den Eintritt eines Schadens nur "plausibel" zu machen, weil konkrete Angaben und (daher) Feststellungen zur alternativen Veranlagung

Seite 425


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