Investieren Privatanleger in Aktien einer ausländischen AG und kommt es in der Folge zu Streitigkeiten, wäre es für sie natürlich günstig, "ihre" AG im Inland klagen zu können. Im Anwendungsbereich der EuGVVO kommt dafür der Verbrauchergerichtsstand in Betracht, der Klagen am Wohnsitz des Verbrauchers ermöglicht. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob er bei Aktionärsklagen zur Verfügung steht.