Zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen sieht das KMG eine zehnjährige objektive Frist vor. Der OGH geht in der E 8 Ob 26/16f davon aus, dass dadurch das Verjährungsregime des § 1489 ABGB gänzlich verdrängt wird. Dem ist nicht zuzustimmen.
Zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen sieht das KMG eine zehnjährige objektive Frist vor. Der OGH geht in der E 8 Ob 26/16f davon aus, dass dadurch das Verjährungsregime des § 1489 ABGB gänzlich verdrängt wird. Dem ist nicht zuzustimmen.