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Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen**Dieser Beitrag untersucht die Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen in der Folge der E 8 Ob 26/16f im Auftrag mehrerer österreichischer Banken.

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Martin Spitzer, Institut für Zivil- und UnternehmensrechtRdW 2017/276RdW 2017, 407 Heft 6 v. 20.6.2017

Zur Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen sieht das KMG eine zehnjährige objektive Frist vor. Der OGH geht in der E 8 Ob 26/16f davon aus, dass dadurch das Verjährungsregime des § 1489 ABGB gänzlich verdrängt wird. Dem ist nicht zuzustimmen.

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