Die erste ArbeitszeitRL ist vor mehr als 20 Jahren in Kraft getreten; seitdem gab es bedeutende Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft mit massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Die vorliegende Auslegungsmitteilung der EU-Kommission (2017/C 165/01; ABl C 165 vom 24. 5. 2017 S 1) folgt auf eine Reihe erfolgloser Versuche zur Überarbeitung der RL, die die EU-Organe zwischen 2004 und 2009 unternommen haben, und ist der Abschluss einer gründlichen Überprüfung, die daraufhin in den vergangenen 7 Jahren durchgeführt wurde. Das Überprüfungsverfahren schloss eine zweistufige Anhörung der EU-Sozialpartner sowie eine öffentliche Konsultation und mehrere externe Studien ein.