AVRAG: § 3 Abs 1
Wird ein AN entgegen dem aus § 3 AVRAG hervorgehenden Kündigungsverbot iZm einem Betriebsübergang gekündigt, kann er entweder auf der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer des Betriebs bestehen oder die Beendigung akzeptieren und im Falle der frist- oder terminwidrigen Kündigung eine Kündigungsentschädigung begehren.