Bezieht eine österreichische Staatsbürgerin für das mit ihr in Österreich im gemeinsamen Haushalt lebende Kind Kinderbetreuungsgeld und erhält ihr Ehemann vom Beschäftigungsstaat Liechtenstein aus eine einmalige Geburtszulage ausbezahlt, so ist diese sowohl im Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 als auch im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 nicht auf das im Wohnsitzstaat Österreich zustehende pauschale Kinderbetreuungsgeld anzurechnen. OGH 24. 1. 2017, 10 ObS 146/16t.