Der Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim, Eigentumswohnung) ist grundsätzlich von der Immobilienertragsteuer befreit. Dazu hat nun der VwGH klargestellt, dass die Steuerbefreiung beim Verkauf des Eigenheims nur das Gebäude und die umgebende Grundstücksfläche, die üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist, erfasst. Soweit die vom StPfl verkaufte Grundstücksfläche die Größe eines für ein Eigenheim üblichen Bauplatzes übersteigt, ist der Verkauf somit steuerpflichtig. Welche Grundstücksgröße üblicherweise für einen Bauplatz erforderlich ist, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. VwGH 29. 3. 2017, Ro 2015/15/0025.