Mit dem AbgÄG 20161 hat der Gesetzgeber ua im Bereich der Umsatzsteuer einige Neuerungen vorgenommen. Der folgende zweite Teil des Beitrags behandelt Änderungen abseits der Grundstücke.
1. Kleinunternehmer
1.1. Ansässigkeit im Inland
Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG erfuhr durch das AbgÄG 2016 zwei Änderungen.