Mit dem AbgÄG 20161 wurde ua die Regelung zur Vermutung der Nettolohnvereinbarung neu gefasst. Die Vermutung des Vorliegens einer Nettolohnvereinbarung soll der Abgabenbehörde mit dem neu gefassten § 62a EStG erleichtert werden. Handelt es sich bei der Neuerung um ein wirksames Instrument zur Herstellung von Steuergerechtigkeit oder um eine rechtsstaatlich bedenkliche Maßnahme zulasten des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers? Droht redlichen Arbeitgebern bei Umqualifizierungen neues Ungemach?