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Kinderbetreuungsgeld: Frist für Änderung der gewählten Variante

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Bettina Sabara/Barbara TumaRdW 2017/154RdW 2017, 170 Heft 3 v. 20.3.2017

KBGG: §§ 26a, 27 Abs 1

Beim Kinderbetreuungsgeld ist die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Die 14-tägige Frist für die einmalige Änderungsmöglichkeit beginnt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26a KBGG ab der erstmaligen Antragstellung zu laufen und nicht ab Erhalt der Mitteilung nach § 27 Abs 1 KBGG über den voraussichtlichen Beginn, das Ende und die Höhe des Leistungsanspruchs.

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