In jüngster Zeit wird vermehrt der Kompetenzbereich des Aufsichtsrats diskutiert. Im Rahmen dessen fordern insbesondere (ausländische) Investoren, dass der Aufsichtsrat mit ihnen in einen Diaolog bzgl Gesellschaftsangelegenheiten tritt. Die vorliegende Abhandlung untersucht daher, vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufgabenverteilung, die Möglichkeiten und Grenzen der Investorenkommunikation des Aufsichtsrats.