Werden in der Werbung die Preise von Waren verglichen, die in Geschäften unterschiedlicher Größe oder Art vertrieben werden (hier: Hypermärkte vs Supermärkte), kann dies gegen das Gebot der Objektivität des Vergleichs verstoßen (Art 4 Buchst c RL 2006/114/EG ) und iSv Art 4 Buchst a RL 2006/114/EG irreführend sein, wenn diese Geschäfte zu Handelsgruppen gehören, die jeweils über eine Reihe von Geschäften unterschiedlicher Größe und Art verfügen, und der Werbende die Preise in den Geschäften größerer Art seiner Handelsgruppe mit den Preisen vergleicht, die in Geschäften kleinerer Art konkurrierender Handelsgruppen ermittelt wurden. Die Preise gängiger Verbrauchsgüter können nämlich je nach der Art und Größe des Geschäfts variieren, sodass ein asymmetrischer Vergleich bewirken könnte, dass der Preisunterschied zwischen dem Werbenden und den Mitbewerbern künstlich erzeugt oder vergrößert wird, je nachdem, welche Geschäfte für den Vergleich herangezogen werden.