Die Einstufung eines Arbeitnehmers in das Gehaltsgefüge eines KollV kann sich als komplizierte Angelegenheit erweisen. Dies gilt insb dann, wenn dafür Regelungen in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten zu beachten sind. Im Folgenden sollen die einschlägigen Problemstellungen und die dafür entwickelten Lösungsansätze dargestellt werden.