ABGB: §§ 914 f
AUVB 2004: Art 18
Nach dem vorliegenden Art 18.5 AUVB 2004 sind von der Unfallversicherung folgende gefährliche Aktivitäten bzw Sportarten ausgeschlossen: "Bergsteigen ab Schwierigkeitsgrad 5, Freeclimbing, Wettkämpfe im Mountainbike-Downhill, Teilnahme an Expeditionen."