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Unfallversicherung - Deckung für Klettern in Halle

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/37RdW 2017, 29 Heft 1 v. 23.1.2017

ABGB: §§ 914 f

AUVB 2004: Art 18

Nach dem vorliegenden Art 18.5 AUVB 2004 sind von der Unfallversicherung folgende gefährliche Aktivitäten bzw Sportarten ausgeschlossen: "Bergsteigen ab Schwierigkeitsgrad 5, Freeclimbing, Wettkämpfe im Mountainbike-Downhill, Teilnahme an Expeditionen."

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