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Produkttests Kinder-Tattoos - strengere Kriterien im Sicherheitsbereich

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/25RdW 2017, 20 Heft 1 v. 23.1.2017

ABGB: § 1330

AKG: § 4

Arbeiterkammern sind in Durchführung ihrer Interessenvertretungsaufgabe insb dazu berufen, in Angelegenheiten des Konsumentenschutzes Maßnahmen zu treffen (§ 4 Abs 2 Z 5 AKG). Einer Arbeiterkammer kommt bei Produkttests aufgrund des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für ihre Veröffentlichungen, ihre Untersuchungsmethoden und die vorgenommenen Wertungen ein erheblicher Spielraum zu, den sie benötigt, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können.

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