ABGB: § 879
KSchG: §§ 6, 28, 29
Die Klausel in den AGB (hier) zum "Flying Blue"-Bonusprogramm, in der sich die Fluglinie das Recht vorbehält, die Prämienmeilen zu streichen, wenn das Mitglied in einem Zeitraum von 20 Monaten keine Aktivitäten erbracht hat, die die Gültigkeit verlängern, ist gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB (Übertragung der Rsp zur Gültigkeitsdauer von Gutscheinen).