Eine Bank bekämpft für das Jahr 2014 die Vorschreibung von Stabilitätsabgabe mit Revision an den VwGH. Den VwGH als letztinstanzliches Gericht trifft im Fall von unionsrechtlichen Zweifeln die Pflicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH. Die Bank artikuliert unionsrechtliche Bedenken wegen der unterschiedlichen Behandlung von Einzelbanken und konzernmäßig aufgebauten Banken. Der VwGH leitete nunmehr ein entsprechendes Verfahren ein. - VwGH-Beschluss 18. 10. 2017, EU 2017/0008 (Ro 2016/13/0012).