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Arbeiter und Angestellte - angeglichen, aber noch nicht gleich

ArbeitsrechtRA Mag. Walter Pöschl/RA Dr. Matthias UnterriederRdW 2017/617RdW 2017, 831 Heft 12 v. 22.12.2017

"Große Unterschiede gibt es nicht mehr, was die Rechte von Arbeitern und Angestellten betrifft, nun sollen auch die letzten Ungleichheiten beseitigt werden."11Parlamentskorrespondenz Nr 1056 vom 12. 10. 2017. Mit diesen Worten leitet die Parlamentskorrespondenz die Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei Krankheiten und Unfällen sowie der Kündigungsfristen und -termine ein. Die Änderungen wurden im Eilverfahren vor den letzten Nationalratswahlen ohne Begutachtung im Parlament beschlossen22Initiativantrag einzelner Abgeordneter vom 20. 9. 2017, beschlossen im Nationalrat nur drei Wochen später am 12. 10. 2017. Zur Erinnerung: Die Nationalratswahl fand am 15. 10. 2017 statt. und am 13. 11. 2017 im BGBl kundgemacht.33Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, BGBl I 2017/153. Das Inkrafttreten samt Übergangsregeln ist uneinheitlich und wird bei den einzelnen Änderungen behandelt. Was wurde dabei geändert, wann treten die Änderungen in Kraft, wurden wirklich "die letzten Ungleichheiten beseitigt" und sind Arbeitsverträge anzupassen?

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