vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohndumping: Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit in einer GesBR

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/618RdW 2017, 837 Heft 12 v. 22.12.2017

VStG: § 9

AVRAG: §§ 7b, 7d idF BGBl I 2015/113

Da eine GesBR mangels Rechtsfähigkeit selbst nicht DG sein kann, ist grundsätzlich jeder Gesellschafter der GesBR für die Einhaltung der Bestimmungen gegen Lohndumping verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, sofern nicht vertraglich (bei gegebener Formfreiheit) Abweichendes geregelt wurde. Werden ein oder mehrere Gesellschafter zur Vertretung und Geschäftsführung der GesBR bestellt, trifft sie die ausschließliche Verantwortlichkeit für die Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen (hier: Meldepflichtverletzung bei der Entsendung von AN nach Österreich, Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen am Arbeitsort).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte