Zielvereinbarungen spielen im Arbeitsrecht häufig iZm der Festlegung von Entgeltkomponenten eine Rolle. So wird dabei typischerweise vereinbart, dass der Arbeitnehmer nur im Falle der Zielerreichung eine - idR als Prämie oder Bonus bezeichnete - Leistung (in bestimmter Höhe) erhält. Das Ziel wird dabei mittelbar oder unmittelbar mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verknüpft (zB Umsatz, Gewinn, Bewältigung einer bestimmten Arbeitsmenge). Der folgende Beitrag geht auf einschlägige Probleme ein, die dabei auftreten.