VO (EG) 1008/2008 : Art 22, Art 23
Luftfahrtunternehmen müssen bei Veröffentlichung der Flugpreise nicht nur den Endpreis ausweisen (der den "Flugpreis" und alle anwendbaren Steuern und Ge-Seite 682
VO (EG) 1008/2008 : Art 22, Art 23
Luftfahrtunternehmen müssen bei Veröffentlichung der Flugpreise nicht nur den Endpreis ausweisen (der den "Flugpreis" und alle anwendbaren Steuern und Ge-Seite 682