Der OGH hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass Kreditgeber bei variabel verzinsten Krediten ihren Kreditnehmern grundsätzlich keine "Zinsen" zu leisten haben, wenn der sich aus der Addition "Referenzzinssatz plus Aufschlag" ergebende effektive Zinssatz negativ ist. In einem solchen Fall erhält allerdings auch der Kreditgeber keine Zinsen vom Kreditnehmer, weil der negative Referenzzinssatz den Aufschlag aufwiegt. Der folgende Beitrag untersucht die Rechtfertigung dieser Ergebnisse und geht den Voraussetzungen nach, unter denen möglicherweise sogar der Kreditgeber entsprechende Leistungen an den Kreditnehmer zu entrichten hat.