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Lohndumping: Unterentlohnung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred Lindmayr/Barbara TumaRdW 2016/465RdW 2016, 627 Heft 9 v. 16.9.2016

AVRAG: § 7i Abs 3 idF BGBl I 2013/138

Der objektive Tatbestand der Unterentlohnung ist dann erfüllt, wenn dem AN - gleich aus welchen Gründen - das Mindestentgelt nicht ausbezahlt wird, das ihm nach Gesetz, Verordnung oder KollV zusteht.

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