Der Verlust nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder aus ausländischen Einkunftsquellen ist einerseits nach ausländischem Recht, andererseits nach österreichischem EStG und KStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung nach österreichischem Recht hat zur Voraussetzung, dass alle Buchwerte der Eröffnungsbilanz uneingeschränkt den Vorgaben des EStG und KStG entsprechen.