HVertrG 1993: § 24
Nach der Rsp des EuGH bezweckt die RL 86/653/EWG den Schutz der Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer und der Begriff "neuer Kunde" darf daher nicht eng ausgelegt werden (EuGH 7. 4. 2016, C-315/14 , Marchon Germany). Europarechtlich gefordert ist somit die "handelsvertreterfreundlichste Normauslegung".