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Tankstellenpächter: Beweislast für neue Stammkunden

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/402RdW 2016, 539 Heft 8 v. 18.8.2016

HVertrG 1993: § 24

Nach der Rsp des EuGH bezweckt die RL 86/653/EWG den Schutz der Interessen des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer und der Begriff "neuer Kunde" darf daher nicht eng ausgelegt werden (EuGH 7. 4. 2016, C-315/14 , Marchon Germany). Europarechtlich gefordert ist somit die "handelsvertreterfreundlichste Normauslegung".

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