OÖ Landes-VBG: § 4 Abs 1 Z 3
GlBG: §§ 3, 12
1. Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf, zu seiner Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich. Auch ein befristetes Dienstverhältnis, das auf eine Verlängerung angelegt ist, endet automatisch durch Zeitablauf, wenn keine Verlängerungszusage gegeben wurde.