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Privatstiftung: Gerichtliche Bestellung von Stiftungsorganen

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2016/369RdW 2016, 480 Heft 7 v. 21.7.2016

AußStrG: § 62

PSG: § 27

§ 27 PSG regelt die gerichtliche Bestellung und Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern. Die Auswahl der für die Funktion eines Vorstandsmitglieds geeigneten Person steht ebenso im Ermessen des Gerichts

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