Mit BGBl I 2016/44 wurden neue Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping kundgemacht. Kern des Sammelgesetzes ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), das 2017 in Kraft tritt und für Sachverhalte, die sich nach dem 31. 12. 2016 ereignen, die bisher geltenden Bestimmungen gegen Lohndumping im AVRAG (und ÄUG) ersetzen werden. Gleichzeitig kommt es auch durch die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zur verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Behörden.