Sind bei einer einheitlichen und pauschalen Buchung auf einem Flugschein eines Fluggasts mehrere Flüge vermerkt und wird der Fluggast nur auf einem dieser Flüge herabgestuft (hier: von der First Class in die Business Class), ist die Erstattung auf Basis des Preises für den Flug zu berechnen, auf dem der Fluggast herabgestuft wurde. Ist ein solcher Preis auf dem Flugschein nicht angegeben, ist auf den Teil des Flugscheinpreises abzustellen, der dem Quotienten aus der Länge der betroffenen Flugstrecke und der Länge der Gesamtstrecke der Beförderung entspricht.