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Frachtführer - Haftung für gestohlenes Frachtgut?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/311RdW 2016, 402 Heft 6 v. 20.6.2016

CMR: Art 29

Will der Anspruchsteller den Frachtführer für den eingetretenen Schaden unbeschränkt haftbar machen, so hat er ihm gem Art 29 CMR qualifiziertes Verschulden nachzuweisen. Dem Vorsatz gleichzusetzendes Verschulden (Art 29 Abs 1 CMR) bedeutet in Österreich grobe Fahrlässigkeit; die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft grundsätzlich den Geschädigten.

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