ABGB: §§ 932, 933a
Nach der vorliegenden AGB-Kausel tritt der Leasinggeber an den Leasingnehmer alle "Gewährleistungs- und Garantieansprüche" ab, die gegenüber dem Lieferanten bestehen. Aus dem Umstand, dass (nur) "Gewährleistungs- und Garantieansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend eindeutig, dass nicht auch Schadenersatzan-